Immer wieder hört man verschiedene Versionen bezüglich dem Traktor-Überhang hinten mit Dreipunktanbaugeräten wie z.B mit einem Pflug. Nachfolgend die genaue Erklärung dieser Gesetzgebung von Hans Stadelmann, Sicherheitsingenieur der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL):
-Dreipunkt-Heckanbaugeräte gelten als Fahrzeugteile und zählen zum Traktor.
-Ein Traktor mit Dreipunkt-Heck- und Frontanbaugeräten darf max. über alles 12 m lang sein.
-Wird ein Pflug, der als Dreipunktanbaugerät konzipiert ist, zur Entlastung auf ein Nachlauf- Schwenkrad abgestützt, bleibt der Pflug ein Dreipunktanbaugerät und wird, trotz Rad, nicht zum Anhänger.
-Wenn ein langer Dreipunkt-Heckanbau-Pflug samt Traktor die 12m Länge überschreiten würde, bleibt nur die Möglichkeit, einen Pflug zu wählen, der als Arbeitsanhänger konzipiert ist.
-Wie schnell mit einem Pflug auf der Strasse gefahren werden darf, kann allenfalls die Herstellergarantie vorgeben.
–Im Gegensatz zum Vorderen Überhang für Anbaugeräte (5m), gibt es keinen hinteren Überhang für Dreipunktanbaugeräte.
-Das Mass hinterer Überhang (5m) gibt es zwar, aber nur für eine lange Ladung.
-In der Zwischenzeit gibt es die Ausgabe 2020 der Broschüre Nr. 2. Thema Seite 208 Bildausschnitt. Änderungen hat es aber hier nur für den Frontanbau gegeben.
Für weitere Fragen stehen wir von Kleiner Landmaschinen gerne zur Verfügung.
Überhang in der Landwirtschaft